Angaben gemäß § 5 TMG

Urban GmbH & Co.KG
Römerstraße 6
84378 Baumgarten

Vertreten durch

Urban GmbH
Vertretungsberechtigte Gesellschafter:
Rainer Urban und Josef Urban

Kontakt

Telefon: +49 (0) 85 65 / 96 44 90
Telefax: +49 (0) 85 65 / 96 44 929
E-Mail: info@urban-gmbh.de

Registereintrag

Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Amtsgericht Landshut
Registernummer: HRA 9016

Umsatzsteuer

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE240973159

Aufsichtsbehörde

Handwerkskammer Niederbayern/Oberpfalz
Nikolastraße 10
94032 Passau

https://www.hwkno.de

Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen

Berufsbezeichnung: Kraftfahrzeugmechanikermeister
Zuständige Kammer: Handwerkskammer Niederbayern/Oberpfalz
Verliehen durch: Bundesrepublik Deutschland
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen: Handwerksordnung
Regelungen einsehbar unter: http://www.gesetze-im-internet.de/hwo/

Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen

  • Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle – auch künftige – Geschäfte der Urban GmbH & Co. KG mit Käufern, die Unternehmer oder juristische Personen desöffentlichen Rechts (nachfolgend: Käufer) sind, und insbesondere die Lieferung von Fahrzeugen, Ersatzteilen, Zube­ hör und Dienstleistungen (nachfolgend: Ware) betreffen.
  • Allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers akzeptiert die Urban GmbH & Co. KG nicht. Sie gelten nur, wenn und soweit die Urban GmbH &Co. KG ihrer Geltung schriftlich zugestimmt hat. Spätestens mit der widerspruchslosen Annahme der Ware wird ein etwaiger früherer Widerspruch des Käufers gegen die Geltung dieser Bedingungen unwirksam. Sollten Bestimmungen des Vertrages oder der nachstehenden Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages oder derübrigen Bestimmungen nicht.

2. Angebot

  • Alle Angebote der Urban GmbH & Co. KG sind freibleibend.
  • Der Käufer ist an seine Bestellung bis zum Widerruf gebunden, mindestens jedoch vier Wochen. Der Widerruf bedarf der Textform.
  • Der Kaufvertrag kommt mit Bestätigung einer Bestellung des Käufers seitens der Urban GmbH & Co. KG oder mit Lieferung der bestellten Ware zustande. Ein Kaufvertrag kommt mit dem Inhalt der Bestätigung auch dann zustande, wenn die Urban GmbH & Co. KG eine Bestellung des Käu­ fers hinsichtlich der einzelnen Produkte nur teilweise bestätigt oder wenn die in der Bestätigung enthaltenen Lieferfristen ganz oder teilweise von den in der Bestellung genannten Lieferfristen abweichen, es sei denn, der Käufer widerspricht einer solchen Bestätigung unverzüglich.
  • Soweit nicht anders vereinbart, beziehen sich die Angaben in Angeboten und Auftragbestätigungen auf den Inhalt der jeweils gültigen Preislisten, Kataloge, sonstigen Druckschriften, technischen Datenblättern und den Beschreibungen auf der offiziellen Website der Urban GmbH & Co. KG.

3. Preise

ZA. Die Preise für die Ware ergeben sich aus der bei Bestellung maßgeblichen Preisliste von der Urban GmbH & Co. KG. Alle Preise verstehen sich ab dem Auslieferungslager von Urban GmbH & Co. KG zuzüglich Kosten für Verpackung und Kosten für Fahrzeugdokumente zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Selbstabholung aller Produkte ab Auslieferungslager Urban GmbH & Co. KG ist generell nicht möglich.

3.2. Die Kosten des Transports zum Bestimmungsort trägt der Käufer. Urban GmbH & Co. KG schließt auf Kosten des Käufers eine Transportversicherung ab.

4. Zahlung

  • Rechnungen der Urban GmbH & Co. KG hat der Käufer, wenn keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart worden sind, bei Auslieferung der Ware an einen Kunden, spätestens jedoch 30 Tage ab Rechnungsdatum ungekürzt zu zahlen. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Käufer in Verzug.
  • Ist der Zugang einer Rechnung unsicher, so kommt der Käufer spätestens 30 Tage ab Lieferung der Ware in Verzug.
  • 8 Tage nach Eintritt des Verzugs kann die Urban GmbH & Co. KG ohne weiteres vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen.
  • Bei Zahlungsverzug des Käufers ist die Urban GmbH & Co. KG berechtigt, alle Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Käufer sofort fällig zu stellen. Skontovereinbarungen, Rabatte etc. gelten in diesem Fall als verfallen.
  • Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Käufer nur zu, wenn und soweit die Gegenforderung schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.
  • Werden Umstände (z.B. Zahlungsverzug, Wechsel- oder Scheckproteste, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) bekannt, die Ansprüche der Urban GmbH & Co. KG gefährdet erscheinen lassen, so ist die Urban GmbH & Co. KG nach ihrer Wahl berechtigt, ihr obliegende Leistungen – auch aus anderen Verträgen – ganz oder teilweise auszusetzen oder nur gegen Vorauskasse oder geeignete Sicherheit (Bankbürgschaft u.a.) zu erbringen oder von allen noch nicht vollständig erfüllten Verträgen mit dem Käufer ganz oder teilweise zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
  • Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen, unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. Sie gelten erst mit Einlösung als Zahlung.
  • Erfüllungsort für alle Zahlungsansprüche der Urban GmbH & Co. KG ist deren Sitz.

5. Lieferung

  • Lieferungen erfolgen ab dem Auslieferungslager der Urban GmbH & Co. KG. Der Transport wird von der Urban GmbH & Co. KG organisiert. Die Auswahl des Spediteurs oder Frachtführers liegt im Ermessen der Urban GmbH & Co. KG.
  • Die Gefahr geht auf den Käuferüber, sobald Urban GmbH & Co. KG die Ware dem Spediteur oder Frachtführerübergeben oder dem Käufer, der die Ware aufgrund spezieller Vereinbarung selbst abholt, die Versandbereitschaft angezeigt hat.
  • Die Lieferverpflichtung der Urban GmbH & Co. KG steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und vertragsgem äß er Belieferung durch Vorlieferanten.
  • Unvorhergesehene Betriebsstörungen, Arbeitskräftemangel, Energiemangel und Rohstoffmangel, Streiks, Aussperrungen, Verkehrs- und Trans­portstörungen, behördliche Anordnungen und Fälle höherer Gewalt befreien die davon betroffene Partei für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Verpflichtung zur Lieferung oder Abnahme. Dauert die Störung länger als einen Monat, so ist jede Partei hinsichtlich des von der Störung umfassten Lieferanteils unter Ausschluss weitergehender Ansprüche zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  • Die Urban GmbH & Co. KG ist zu Teillieferungen berechtigt.

6. Lieferfrist

  • Maßgebend für Lieferfristen sind die Angaben in der Auftragsbestätigung. In Ermangelung solcher Angaben gelten die bei Urban GmbH & Co. KG zum Zeitpunkt der Bestellungüblichen Lieferfristen. Eine Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Urban GmbH & Co. KG die Ware vor Ablauf dem Spediteur oder Frachtführerübergeben oder dem Käufer die Versandbereitschaft angezeigt hat. Wird die Lieferfrist aus einem Grundüberschritten, den die Urban GmbH & Co. KG zu vertreten hat, so kann der Käufer Rechtsbehelfe erst geltend machen, wenn die Urban GmbH & Co. KG in Ver­ zug ist und der Käufer der Urban GmbH &Co. KG eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen gesetzt hat. .
  • Den Rücktritt vom Vertrag kann der Käufer nur innerhalb kurzer Frist nach Ablauf der angemessenen Nachfrist erklären.
  • Schadensersatz kann der Käufer nur unter den Voraussetzungen und im Umfang der Ziffer 9 fordern.
  • Nimmt der Käufer die Ware nicht pflichtgem äß an oder holt er sie nicht pflichtgem äß ab, so schuldet er der Urban GmbH & Co. KG außer Ersatz der Transportkosten Bereitstellungs- bzw. Lagerkosten in Höhe von 15 % des Preises der zu liefernden Ware, mindestens jedoch € 150,- je Liefe­ rung. Der Nachweis niedrigerer Kosten bleibt dem Käufer gestattet. Weitergehende Ansprüche der Urban GmbH & Co. KG bleiben unberührt.

7. Gewährleistung

  • Die Urban GmbH & Co. KG hat Ware zu liefern, die bei Gefahrübergang der vereinbarten Beschaffenheit entspricht und frei von Rechtsmängeln ist. In Ermangelung einer besonderen Beschaffenheitsvereinbarung gelten die in einer Produktbeschreibung von der Urban GmbH & Co. KG enthal­ tenen Merkmale als die maßgebliche vereinbarte Beschaffenheit. Imübrigen haftet die Urban GmbH & Co. KG nur dafür, dass die gelieferte Ware sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Waren der gleichen Artüblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. Unerhebliche Abweichungen bleiben außer Betracht.
  • Die Urban GmbH & Co. KG bleibt zu Ä nderungen der Konstruktion, der Farbe und der Form der Ware berechtigt, soweit dadurch die vereinbarte Beschaffenheit oder die Eignung für die gewöhnliche Verwendung nicht erheblich beeinträchtigt wird. Er hat den Käufer rechtzeitig auf solche Ä nde­ rungen hinzuweisen.
  • Der Käufer verliert das Recht, sich auf einen Mangel zu berufen, wenn er die gelieferte Ware nicht unverzüglich nach Anlieferung mit gr öß tmögli­ cher Sorgfalt untersucht und jeden Mangel, auch Transportmangel, den er festgestellt hat oder hätte feststellen müssen, nicht unverzüglich in Text­form rügt, wobei in der Rüge die Art des Mangels und der Tag der Feststellung genau zu bezeichnen sind. Entsprechendes gilt für Rechtsmängel.
  • Liegt ein nicht unerheblicher Mangel vor, so gilt folgendes:
    • Der Käufer kann als Nacherfüllung zunächst die Beseitigung des Mangels innerhalb angemessener Frist verlangen.
    • Ist der Käufer Händler und verfügt erüber eine eigene Werkstatt und die erforderlichen technischen Kenntnisse und Fertigkeiten, so kann die Urban GmbH & Co. KG verlangen, dass der Käufer die Mängelbeseitigung auf Kosten der Urban GmbH & Co. KGübernimmt. Ziffer 8.5. gilt entsprechend.
    • Verweigert die Urban GmbH & Co. KG die Mängelbeseitigung oder ist sie ihr unmöglich oder schlägt sie endgültig fehl, was nach mehr als drei Fehlversuchen vermutet wird, so kann der Käufer anstatt der Mängelbeseitigung die Lieferung mangelfreier Ware (Ersatzlieferung) innerhalb ange­messener Frist verlangen Zug um Zug gegen Rückgabe der mangelhaften Ware gem äß den gesetzlichen Bestimmungen.
    • Verweigert die Urban GmbH & Co. KG die Ersatzlieferung oder erfolgt diese nicht innerhalb angemessener Frist, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen; der Käufer verliert das Recht zum Rücktritt, wenn er es nicht innerhalb angemessener Frist ausübt.
    • Die Urban GmbH & Co. KG kann die Nacherfüllung insbesondere dann verweigern, wenn sie nur mit unverhältnism äß igen Kosten möglich oder wegen der Art der Ware oder des Mangels unmöglich ist.
    • Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen hat die Urban GmbH & Co. KG nicht zu ersetzen, wenn und soweit diese sich erhöhen, weil der Käufer die Ware nach Gefahrübergang an einen anderen Ort als den vertraglich vereinbarten Bestimmungsort verbracht oder von ihr in einer nach dem Vertrag nicht vorhersehbaren Weise Gebrauch gemacht hat.
    • Schadensersatz kann der Käufer nur unter den Voraussetzungen der Ziffer 9 fordern. 7.5. Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren in 2 Jahren. Die Frist beginnt mit Ablieferung
  • Der Käufer verliert einen Rückgriffsanspruch ( § 478 BGB) wenn er ihn nicht spätestens innerhalb von 3 Monaten ab dem Zeitpunkt der Erfüllung von Ansprüchen des Verbrauchers schriftlich geltend macht. Ziffer 7.3. gilt entsprechend mit der Erweiterung, dass der Käufer die Urban GmbH & Co. KG auch unverzüglich Rügen und Mängelansprüche seines Kunden sowie die Art und Weise der Erfüllung von Ansprüchen des Kunden in Textform anzuzeigen hat.
  • Beim Kauf gebrauchter Ware sind Mängelansprüche des Käufers ausgeschlossen.
  • Der Auftragnehmer verkauft sowohl T Ü V genehmigte als auch ausschließliche Artikel für Motorsportzwecke, den Export usw. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr für die Eintragungsfähigkeit der unter dem Hinweis „ OHNE T Ü V” verkauften Ware oder deren Verkehrssicherheit. Für Waren ohne ABE gehen die Prüf- und Zulassungskosten zu Lasten des Auftraggebers. Aufgrund der besonderen Beanspruchung der Rennsport Teile kann für diese Artikel keine Garantie oder Gewährleistungübernommen werden. Auch liegend die Montage, Verwendung bzw. der Einsatz dieser Teile im Ermessen des Verwenders.
  • Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden. Die auf unsachgem äß e Verwendung, fehlerhafte Bedienung oder Einbau und Behandlung, Nichtbe­achtung der – sofern mitgegliedert – Montageanleitungen sowie für natürliche Abnutzung zurückgehen, sofern sie nicht durch den Auftragnehmer verschuldet sind.

Serviceleistungen und Garantie

Fahrzeuginspektion vor Auslieferung: Der Käufer hat auf eigene Kosten dafür zu sorgen, dass jedes Fahrzeug vor Auslieferung an einen Kunden durch einen qualifizierten Techniker umfassend geprüft und Probe gefahren wird, um sicher zu stellen, dass das Fahrzeug sich in einem fahrtaugli­ chen und verkehrssicheren Zustand befindet.

Service und Reparaturen: Der Käufer hat für die von ihm verkauften Fahrzeuge einen qualifizierten Reparatur- und Wartungsservice zur Verfügung zu stellen. Serviceleistungen haben den jeweils aktuellen Service-Standards der Urban GmbH & Co. KG zu entsprechen, die dem Käufer auf Ver­ langen in Textform mitgeteilt werden.

Sicherheitsvorkehrungen: Im Falle von Produktverbesserungs- und/oder Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere Rückrufaktionen, hat der Käufer die Urban GmbH & Co. KG bestmöglich zu unterstützen und die nach Ansicht der Urban GmbH & Co. KG gebotenen Maßnahmen umzusetzen. Garantie: Der Käufer hat seinen Kunden bei Ü bergabe eines neuen Fahrzeugs ein Exemplar der Kundengarantie aus dem Urban GmbH & Co. KG- Garantiehandbuch auszuhändigen. Gewährt der Käufer eine eigene Garantie, so hat er dafür zu sorgen, dass Verwechslungen mit der Urban GmbH & Co. KG-Garantie vermieden werden.

Garantiearbeiten: Der Käufer hat die von der Urban GmbH & Co. KG geschuldeten Garantiearbeiten gem äß den im Urban GmbH & Co. KG-Garantiehandbuch enthaltenen Verfahrensvorschriften, Bestimmungen und Richtlinien sorgfältig und eigenverantwortlich auszuführen und abzu­ rechnen. Er erhält von der Urban GmbH & Co. KG für ordnungsgem äß ausgeführte Arbeiten die im Garantiehandbuch vorgesehene angemessene Vergütung. Der Käufer hat die Urban GmbH & Co. KGüber die Geltendmachung von Garantieansprüchen seitens seiner Kunden unverzüglich zu info rmieren und er hat die durchgeführten Arbeiten zu dokumentieren. Eine Vergütung für Garantiearbeiten darf der Käufer vom Kunden nicht ver­ langen.

Schadensersatz:Die Urban GmbH & Co. KG haftet nur für Schäden und/oder Aufwendungen des Käufers, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflicht­ verletzung der Urban GmbH & Co. KG oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Urban GmbH & Co. KG beruhen. Die Haftungsbeschränkung der Ziffer 9.1. gilt nicht für Schäden und/oder Aufwendungen, die aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren.

Die Haftungsbeschränkung der Ziffer 9.1. gilt ferner nicht für Schäden und/oder Aufwendungen, die auf einer nicht unerheblichen und schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Die Haftung der Urban GmbH & Co. KG ist hier jedoch, außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auf den vertragstypischen und vernünftiger Weise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Von der Haftungsbeschränkung der Ziffer 9.1. unberührt bleiben alle gesetzlich zwingend geregelten Schadensersatzansprüche.

Eigentumsvorbehalt: Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsansprüche aus der gesamten Geschäftsbeziehung Eigentum der Urban GmbH & Co. KG (Vorbehaltsware).

Eine Verarbeitung, Verbindung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt stets für die Urban GmbH & Co. KG als Hersteller. Erlischt das Eigen­tum der Urban GmbH & Co. KG als Folge einer Verbindung, so besteht Einigkeit, dass das (Mit-) Eigentum an der neuen Sache wertanteilsm äß ig auf die Urban GmbH & Co. KGübergeht, wobei der Käufer das (Mit-) Eigentum für die Urban GmbH & Co. KG kostenlos verwahrt. Der Käufer hat die Vorbehaltsware insbesondere gegen Diebstahl, Vandalismus, Bruch und Feuer zu versichern. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Käufer untersagt.

Die Urban GmbH & Co. KG und der Käufer sind sich einig, dass sämtliche Forderungen, die aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware resul­tieren, sowie etwaige Ersatzansprüche bezüglich der Vorbehaltsware an die Urban GmbH & Co. KG abgetreten sind.

Zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware ist der Käufer nur unter den folgenden Bedingungen berechtigt: Die Vorbehaltsware darf nur im ordentlichen Geschäftsgang und zu marktüblichen Preisen veräußert werden; Die Vorbehaltsware darf nur unter Eigentumsvorbehalt veräußert werden; Zahlun­gen seiner Kunden hat der Käufer für Rechnung von der Urban GmbH & Co. KG entgegen zu nehmen und sie vorrangig zur Begleichung der An­ sprüche von der Urban GmbH & Co. KG zu verwenden; Der Käufer darf sich mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Urban GmbH & Co. KG nicht, weder ganz noch teilweise, in Verzug befinden.

Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer tunlichst abzuwenden und der Urban GmbH & Co. KG unverzüglich mitzuteilen.

Bei pflichtwidrigem, das Sicherungsinteresse von Urban GmbH & Co. KG gefährdenden Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug und bei Missachtung der in Ziffer 10.6. geregelten Bedingungen, hat sich der Käufer jedweder Verfügungüber die Vorbehaltsware zu enthalten und ist die Urban GmbH & Co. KG berechtigt, die unverzügliche Herausgabe der Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers auch ohne Rücktritt vom Vertrag ganz oder teilweise zu verlangen. Die Regelung der Ziffer 4.6. bleibt unberührt.

Auf Verlangen des Käufers wird die Urban GmbH & Co. KG nach ihrer Wahl Sicherheiten freigeben, wenn und soweit der Wert der bestehenden Sicherheiten den Betrag der gesicherten Forderungen um mehr als 20 %übersteigt.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen der Urban GmbH & Co. KG und dem Käufer findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist der Sitz der Urban GmbH & Co. KG. Die Urban GmbH & Co. KG ist berechtigt, auch am Sitz des Käufers zu klagen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Urban GmbH & Co. KG (Stand August 2005)